Wir dür­fen Sie ab 18. Mai wie­der als Gäs­te begrüßen

Das Land Schles­wig-Hol­stein geht ab 18. Mai im Tou­ris­mus-Stu­fen­plan einen wei­ten Schritt voran.

Aus­zug aus den Vor­schrif­ten ab dem 18. Mai: 

Beher­ber­gungs­be­trie­be wie Feri­en­woh­nun­gen oder Hotels mit vol­ler Kapa­zi­tät wie­der öff­nen. Aller­dings nur unter Ein­hal­tung von Auf­la­gen und im Rah­men der gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kungs­re­geln. Gemein­schafts­räu­me sowie Schwimm­bä­der und Sau­na­be­rei­che blei­ben geschlossen.

Unter fol­gen­den Link kön­nen Sie den kom­plet­ten Stu­fen­plan nach­le­sen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2020/Corona/200507_Tourismus_Regelungen.html

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