Wir dürfen Sie ab 18. Mai wieder als Gäste begrüßen
Das Land Schleswig-Holstein geht ab 18. Mai im Tourismus-Stufenplan einen weiten Schritt voran.
Auszug aus den Vorschriften ab dem 18. Mai:
Beherbergungsbetriebe wie Ferienwohnungen oder Hotels mit voller Kapazität wieder öffnen. Allerdings nur unter Einhaltung von Auflagen und im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungsregeln. Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben geschlossen.
Unter folgenden Link können Sie den kompletten Stufenplan nachlesen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2020/Corona/200507_Tourismus_Regelungen.html